3 Jahre Insolvenz jetzt starten
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6 Jahre
Bisher lag die maximale Dauer der Privatinsolvenz bei 6 Jahren. In Zukunft ist eine Verkürzung auf 3 Jahre geplant.
5 Jahre
Die Privatinsolvenz endet auf Antrag vorzeitig nach 5 Jahren, wenn bis dahin die Verfahrenskosten gedeckt sind.
3 Jahre
Bereits jetzt ist die Dauer 3 Jahre, wenn Gläubiger 35 % der Forderungen erhalten. Zudem sind die Kosten zu decken.
Privatinsolvenz Dauer und Verkürzung
Am Anfang beschließt das Gericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dies ist der Stichtag für den Beginn der Dauer der Privatinsolvenz. Am Schluss erteilt das Gericht spätestens nach Ablauf der maximalen Verfahrensdauer die Restschuldbefreiung durch einen Beschluss.
Dabei spricht die Insolvenzordnung (InsO) vom "Verstreichen der Abtretungsfrist", § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO. Damit ist die Abtretung des pfändbaren Einkommens gemeint, die die Schuldnerin bzw. der Schuldner mit dem Antrag auf Privatinsolvenz erklären muss. Bei vor dem 17.12.2019 beantragten Verfahren beträgt die maximale Dauer 6 Jahre.
Aber auch in bisherigen Verfahren, die seit dem 01.07.2014 beantragt wurden, ist eine Verkürzung der Dauer bis zur Schuldbefreiung möglich. Wie lang die Dauer der Privatinsolvenz ist, hängt in den bisherigen Verfahren davon ab, welche Mittel in welcher Zeit dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder zufließen.
Fünf Jahre
Hierbei müssen für die vorzeitige Schuldbefreiung nach fünf Jahren die Kosten des Verfahrens bezahlt sein. Dafür kann bereits die Deckung der Mindestvergütung des Verwalters bzw. des Treuhänders und der Kosten des Gerichts ausreichen. Wenn in der Privatinsolvenz Masse, z. B. aus pfändbarem Einkommen entstanden ist, werden die Kosten vorrangig aus der Masse gezahlt. Dadurch können die Kosten schon ganz oder teilweise gedeckt sein.
Drei Jahre
Außerdem ist auch nach der bisher geltenden Regelung bereits eine Verkürzung der Privatinsolvenz auf drei Jahre möglich. Allerdings ist dazu eine Quote für die Gläubiger von mind. 35 % nötig. Folglich muss Insolvenzmasse vorhanden sein. Dann macht die Vergütung des Verwalters jedoch einen großen Anteil aus. Denn die Vergütung bemisst sich dann anteilig anhand des Betrags der Masse.
Unser Prinzip: Vertretung bis zur Schuldbefreiung
Wir begleiten Sie im gesamten Verfahren bis zum Ziel, d.h. bis das Schuldenproblem tatsächlich gelöst ist.
Unser Fachanwaltsbüro ist auf die Schuldnerberatung spezialisiert. Dabei vertreten wir unsere Mandanten nicht nur in Vergleichsverhandlungen oder bis zum Insolvenzantrag, sondern auf Wunsch auch im gesamten weiteren Verfahren bis zur Restschuldbefreiung.
Ablauf der Privatinsolvenz
Abtretungsfrist
Mit der Frist der Abtretung ist die Dauer gemeint, für die die Schuldner/innen die pfändbaren Teile ihres Einkommens zugunsten der Gläubiger abtreten muss. Die Frist wird momentan schrittweise von sechs auf drei Jahre verkürzt. Während der Frist gibt es zwei Phasen, zuerst das "eigentliche" Insolvenzverfahren, danach die Wohlverhaltensphase.
Aufhebung des Insolvenzverfahrens
Durch die Aufhebung endet die erste Phase des Verfahrens, d. h. das "eigentliche" Insolvenzverfahren. Dafür ist Voraussetzung, dass die Verwertung des Schuldnervermögen mit Ausnahme des laufenden Einkommens beendet ist. Zudem muss die Schlussverteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger erfolgt sein.
Wohlverhaltensphase
Die Wohlverhaltensphase dauert von der Aufhebung des Verfahrens bis zum Ablauf der Abtretungsfrist. D.h. es handelt sich um den zweiten Abschnitt des Verfahrens. Dafür ist eine andere Bezeichnung auch "Restschuldbefreiungsverfahren". In dieser Zeit besteht kein Beschlag mehr über das Vermögen des Schuldners durch die Insolvenz.
Alternativen zur Privatinsolvenz
Außergerichtlicher Vergleich
Bei Erfolg kann ein Vergleich die Insolvenz vermeiden. Dabei ist es wichtig, alle Gläubiger zu beteiligen und zudem eine Raten- oder Einmalzahlung zu verhandeln, die tragbar ist. Die Aussicht auf Erfolg hängt von der Zahl der Gläubiger, der Art und Höhe der Schulden und dem Vemögen ab.
Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
Der Schuldenbereinigungsplan erlaubt vor Verbraucherinsolvenzverfahren einen gerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern. Dann wird das Insolvenzverfahren bei Erfolg nicht eröffnet. Dazu muss die Mehrheit der Gläubiger zustimmen.
Insolvenzplan
Der Insolvenzplan ist ein gerichtlicher Vergleich während des Insolvenzverfahrens. D.h. er setzt den Beginn der Insolvenz voraus. Danach kann der Schuldner den Plan bis zur Aufhebung vorlegen. Dafür sind Mittel für den Vergleich und eine Mehrheit der Gläubiger nötig.