Die Dauer der Privatinsolvenz liegt zwischen drei und sechs Jahren. Dabei ist die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung in § 300 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt.
Die Dauer der Privatinsolvenz liegt zwischen drei und sechs Jahren. Dabei ist die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung in § 300 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt.